Stiftungsaufsicht
Als Stiftungsaufsicht werden die Behörden in den einzelnen Bundesländern bezeichnet, welche die Gründung und das Handeln der Stiftung Überwachen und kontrollieren. Maßstab dabei ist die Stiftungssatzung und das Jeweilige Landesstiftungsgesetz.
(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)