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Stiftungen

Steuern / Steuerbefreiung

Die weit verbreitete Annahme, dass eine Stiftung keine Steuern zu zahlen habe, ist falsch. Die Stiftung schuldet wie jede Organisation dem Grunde nach Steuer. Sie ist allerdings steuerlich privilegiert und kann von der Körperschaftsteuer, Gewerbe- und Umsatzsteuer befreit sein. Ob eine Privilegierung vorliegt ist kritisch zu prüfen. Darüber hinaus können Zuwendungen an die Stiftung auf Eben des Stifter und/oder Spenders begünstigt sein.

(Letzte Aktualisierung: 08.03.2016)