Liebe Medizinerinnen und Mediziner,
in unserem „TAX-TIPP“ präsentieren wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp. So holen Sie mit wenig Aufwand mehr aus Ihrer Steuererklärung heraus!
Heutiges Thema: Steuertipps für angestellte Ärzte – Einkommensteuer 2024 einfach erklärt (Teil III: Sonstige Kosten wie Kinder, Handwerker & Versicherungen)
Im dritten „TAX-TIPP“ unserer Serie geht es um weitere absetzbare Ausgaben, die zusätzlich zu den Werbungskosten Ihre Steuerlast senken können.
Versicherungen
Die meisten Versicherungsbeiträge wirken sich steuerlich nicht aus. Absetzbar sind in der Regel nur die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.
Tipp: Geben Sie trotzdem alle Versicherungen an. Welche davon steuerlich berücksichtigt werden, rechnet das Finanzamt für Sie aus.
Kinder
Kinder kosten, das wissen Eltern nur zu gut. Doch einige Ausgaben lassen sich steuerlich absetzen, z. B.
- Kinderbetreuungskosten (z. Kita, Tagesmutter) für Kinder bis 14 Jahre sind als Sonderausgaben absetzbar (ab 2025 bis zu 80 Prozent).
- Volljährige Kinder mit Kindergeldanspruch, die studieren und auswärts wohnen, können mit bis zu 1.200 Euro jährlich angesetzt werden.
Handwerker & Haushaltshilfen
Für Arbeiten in Ihrer eigenen oder gemieteten Immobilie gilt: Bis zu 20 Prozent der Lohnkosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich direkt steuerlich geltend machen.
Beachten Sie: Rechnung + Überweisung sind Pflicht. Barzahlung zählt nicht.
Krankheitskosten
Kosten für Medikamente, Zahnersatz oder Behandlungen können Sie nur dann ansetzen, wenn sie Ihre zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Nur der darüberliegende Betrag wird steuerlich berücksichtigt.
Spenden und Kirchensteuer
Beides ist absetzbar. Für Spenden bis 300 Euro reicht ein Kontoauszug. Darüber hinaus brauchen Sie eine Spendenquittung.
Sie wollen mehr zu dem Thema wissen?
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Das war der letzte Teil unserer TAX-TIPP-Serie. Haben Sie die letzten zwei Ausgaben verpasst? Kein Problem! Hier finden Sie alle bisherigen Tipps im Überblick.