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TAX-TIPP
22.05.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

Liebe Medizinerin, lieber Mediziner,

wir stellen Ihnen in unserem „TAX-TIPP“ alle zwei Wochen einen spannenden Steuertipp vor. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema: Steuervorteil Ehe – Warum Ärzte besser verheiratet sind 

Beispiel:
Benjamin (Hausarzt) lebt mit seiner Freundin Jule (Arzthelferin) schon einige Jahre zusammen, sie sind aber nicht verheiratet. Auf Familienfeiern sorgt das regelmäßig für Kommentare. Besonders Onkel Stefan, Steuerberater in Rente und ein Freund klarer Worte, weist sie regelmäßig auf die Vorteile hin und mahnt: „Kinder, heiratet endlich. Das spart Steuern!“

Hat er Recht?

Leider ja!

Verheiratete Paare haben gegenüber Unverheirateten in vielen Bereichen steuerliche und rechtliche Vorteile:

  • Ehegattensplitting: Die gemeinsame Steuererklärung spart Ehepaaren tausende Euro, insbesondere bei ungleichen Einkommen.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Unverheiratete haben einen mageren Freibetrag von nur 20.000 EUR. Verheiratete hingegen können sich bis zu 500.000 EUR steuerfrei vererben oder schenken. (vgl. TAX-TIPP Nr. 2)
  • Immobilien übertragen: Das Familienheim kann nur unter Ehepartnern steuerfrei übertragen werden. (vgl. TAX-TIPP Nr. 14)
  • Gesetzliche Erbfolge: Ohne Testament erbt der unverheiratete Partner nichts. Der Ehepartner hingegen ist automatisch erbberechtigt.
  • Auch auf „Witwenrente und Versorgungsausgleich haben Unverheiratete keinen Anspruch.

Zumindest die letzten Punkte sollten Sie als unverheiratetes Paar mit einem Rechtsanwalt oder Notar besprechen und regeln. Schieben Sie es nicht auf.

Benjamin und Jule wollen es sich mit der Hochzeit nun doch noch einmal überlegen. Immerhin könnten sie dann bei der nächsten Feier verkünden: „Unsere Beziehung ist sehr romantisch – und steueroptimiert!“ Onkel Stefan würde es freuen. Und den Segen des Finanzamts hätten sie auch…

Sie wollen mehr zu dem Thema wissen?

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Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Mail: etl-advision@etl.de


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