Liebe Medizinerinnen und Mediziner,
in unserem „TAX-TIPP“ verraten wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!
Heutiges Thema:
Die Familiengesellschaft – Teil 1
Immer mehr Mandanten möchten ihr Vermögen in eine Gesellschaft einbringen, um es langfristig zu sichern und Steuern zu sparen.
Beispiel:
Ein Ehepaar besitzt neben dem Familienheim noch zwei vermietete Mehrfamilienhäuser. Sie haben zwei volljährige Kinder und möchten von ihrem Steuerberater wissen, wie sie das Immobilienvermögen langfristig erhalten und zugleich Steuern sparen können.
Der Steuerberater schlägt vor, eine Familiengesellschaft zu gründen, genauer: eine Familien-Immobiliengesellschaft.
Wie funktioniert das?
Die vermieteten Mehrfamilienhäuser werden in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft eingebracht. Wenn beide Eheleute hälftig an der neuen Gesellschaft beteiligt sind, erfolgt dies sogar einkommensteuerfrei. Anschließend können Gesellschaftsanteile auf die Kinder übertragen werden.
Warum bringt das Steuervorteile?
Beispielrechnung:
Die jährlichen Mieteinkünfte betragen 100.000 EUR. Bei einem Einkommensteuersatz von 42 Prozent führt das zu einer Steuerbelastung von 42.000 EUR.
Nach Gründung der Familienimmobiliengesellschaft (Eltern je 40 %, Kinder je 10 %) sinkt die Steuerbelastung auf 33.600 EUR
(42 % von 80.000 EUR). Der Grund: Die Kinder zahlen Einkommensteuer erst ab Einkünften von ca. 10.000 EUR.
Über 10 Jahre ergibt sich so eine Steuerersparnis von 10 x (42.000 EUR – 33.600 EUR) = 84.000 EUR.
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