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Startseite | Aktuelles | TAX-TIPP – Steuerbriefing am Donnerstag – TIPP 37

TAX-TIPP
25.09.2025 — Lesezeit: 1 Minute

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

in unserem „TAX-TIPP verraten wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema:
Die Familiengesellschaft – Teil 2

In unserem ersten Teil haben wir Ihnen die einkommensteuerlichen Vorteile einer Familien-Immobiliengesellschaft aufgezeigt. Heute geht es um die erbschaftsteuerlichen Vorteile.

Nehmen wir noch einmal unser Beispiel von Teil 1:
Ein Ehepaar besitzt neben dem Familienheim noch zwei Mehrfamilienhäuser. Ihre beiden Kinder sind volljährig. Die vermieteten Häuser wurden in eine Familien-Immobiliengesellschaft eingebracht (Eltern je 40 %, Kinder je 10 %).

Erbschaftsteuerlich können die Eltern alle zehn Jahre Gesellschaftsanteile im Wert von bis zu 400.000 EUR je Kind steuerfrei verschenken. Reicht dieser Freibetrag nicht aus, lassen sich die Anteile mit Vorbehaltsnießbrauch übertragen.

Vorteile:

  • Das Vermögen der Gesellschaft bleibt vollständig erhalten.
  • Es entsteht kein Streit darüber, wer welche Immobilie erhält.

Sie wollen mehr zu dem Thema wissen?

Lassen Sie sich von Spezialisten beraten. Eine unserer 120 Partner-Kanzleien ist auch in Ihrer Nähe.

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Autor(en)


Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Mail: etl-advision@etl.de


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