Liebe Medizinerinnen und Mediziner,
in unserem „TAX-TIPP“ verraten wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp – einfach erklärt, direkt anwendbar, sofort sparen!
Heutiges Thema: Neue Regierung, neues Steuergesetz – was steckt im Investitionspaket für Ihre Praxis?
Die neue Bundesregierung hat ein neues Steuergesetz verabschiedet: das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.“
Klingt wichtig, doch was bringt es konkret?
Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
- „Investitions-Booster“: Die degressive AfA ist zurück – mit erhöhtem Abschreibungssatz! Bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Geräte, Möbel, Praxisausstattung) können mit bis zu 30 % pro Jahr abgeschrieben werden. Ideal, wenn Sie bald investieren wollen!
- Körperschaftsteuer wird gesenkt – schrittweise: Zwischen 2028 und 2032 sinkt der Körperschaftsteuersatz von 15 % auf 10 %. Das ist vor allem für MVZs (GmbHs) relevant.
- Thesaurierungssteuersatz sinkt bis 2032: Der Steuersatz auf im Unternehmen verbleibende (nicht ausgeschüttete) Gewinne wird schrittweise von 28,25 % auf 25 % gesenkt. Das kann für Sie interessant sein, wenn Sie Gewinne bewusst im Unternehmen lassen, um beispielsweise größere Investitionen (zweiter Standort, neue Geräte) vorzubereiten oder Rücklagen für Ihre Praxis-GmbH zu bilden.
- Dienstwagenregelung für E-Autos verbessert: Für neue vollelektrische Dienstwagen steigt die Grenze für die 0,25 %-Besteuerung von 70.000 Euro auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis. Interessant, wenn Sie die Anschaffung eines hochwertigen E-Firmenwagens planen. Wichtig: Gilt nur für vollelektrische Autos, nicht Plug-in-Hybride!
- Neue Abschreibung für E-Autos: Für betriebliche E-Fahrzeuge gilt jetzt eine arithmetisch-degressive Abschreibung: 75 % im ersten Jahr, dann stufenweise weniger. Ihr Vorteil: die Steuerersparnis ist bereits direkt im Jahr der Anschaffung spürbar.
- Ausweitung der Forschungszulage: Wer mit seiner Praxis forscht (z. im Bereich Medizintechnik, Studien oder KI), profitiert künftig stärker. Für klassische Arztpraxen eher wenig praxisrelevant, aber für kooperierende Einrichtungen interessant.
Sorgt das neue Gesetz für Aufbruchsstimmung bei Ärztinnen und Ärzten?
Nur bedingt. Viele der Maßnahmen dürften an den Bedürfnissen klassischer Einzel- oder Gemeinschaftspraxen vorbeigehen. Es gibt einige steuerliche Anreize, insbesondere für investitionsfreudige Praxen, Praxis-GmbHs und alle, die E-Mobilität nutzen möchten. Die meisten Maßnahmen sind jedoch eher für Kapitalgesellschaften als für niedergelassene Ärzte relevant.
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