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Startseite | Aktuelles | TAX-TIPP – Steuerbriefing am Donnerstag – TIPP 34

TAX-TIPP
14.08.2025 — Lesezeit: 1 Minute

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

in unserem „TAX-TIPP verraten wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp – einfach erklärt, direkt anwendbar, sofort sparen!

Heutiges Thema: Im Homeoffice Steuern sparen: So funktioniert die Homeoffice-Pauschale für Praxisinhaber

Beispiel:
Die psychologische Psychotherapeutin Jule betreibt eine Einzelpraxis in Berlin. Einmal pro Woche arbeitet sie per Videosprechstunde von zu Hause aus. An den Wochenenden erledigt sie dort auch ihre Dokumentation, Korrespondenz und Abrechnung.  

Wie kann sie das steuerlich geltend machen?

Mit der Homeoffice-Pauschale!

Für jeden Tag, an dem Jule überwiegend im Homeoffice arbeitet und nicht in ihre Praxis fährt, kann sie eine Homeoffice-Pauschale von 6 Euro als Betriebsausgabe geltend machen. Auch ohne separates Arbeitszimmer!

Wichtig:

  • Maximal 210 Homeoffice-Tage pro Jahr sind steuerlich absetzbar.
  • Die Tätigkeit muss überwiegend im häuslichen Bereich erfolgen.
  • Eine einfache Dokumentation, z. B. über einen Kalender oder Tätigkeitsnachweis, genügt. 

Bei 210 Homeoffice-Tagen kann Jule so bis zu 1.260 Euro Betriebsausgaben ansetzen und spart bei einem Einkommensteuersatz von 33 % rund 420 Euro Steuern. Das kann sich sehen lassen!

Sie wollen mehr zu dem Thema wissen?

Lassen Sie sich von Spezialisten beraten. Eine unserer 120 Partner-Kanzleien ist auch in Ihrer Nähe.

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Autor(en)


Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Mail: etl-advision@etl.de


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