Liebe Medizinerin, lieber Mediziner,
wir stellen Ihnen in unserem „TAX-TIPP“ alle zwei Wochen einen spannenden Steuertipp vor. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!
Heutiges Thema: Praxiskauf mit Steuervorteilen – so wird’s erschwinglich!
Beispiel:
Die Orthopädin Dr. Jule will sich selbstständig machen. Sie freut sich schon: Endlich eine eigene Praxis! Geeignete Räume hat sie schnell gefunden, denn ein älterer Kollege will seine Praxis zum Jahresende verkaufen. Doch der Kaufpreis von 320.000 Euro bereitet ihr Bauchschmerzen. Wie soll sie das Geld aufbringen?
In dieser Phase macht sie den richtigen Schritt: Sie konsultiert zunächst einen Steuerberater. Die auf Ärzte und Zahnärzte spezialisierte Steuerberatung wurde ihr von einer befreundeten Ärztin empfohlen.
Der Steuerberater prüft die Umsätze der Praxis und kommt nach Durchsicht der letzten drei Jahre zu dem Schluss, dass der Kaufpreis angemessen ist.
Außerdem gibt er der Ärztin einen wertvollen Profi-Tipp: Sie kann einen Großteil des Kaufpreises (den sog. „Goodwill“) steuerlich abschreiben. Dabei werden die Anschaffungskosten gleichmäßig über drei bis fünf Jahre verteilt, mindern so – als Betriebsausgaben – den steuerpflichtigen Gewinn und sparen Einkommensteuer.
Im o.g. Beispiel entfallen 20.000 Euro der 320.000 Euro auf den Substanzwert der Praxis (u.a. materielle Gegenstände, z.B. die Praxiseinrichtung) und 300.000 EUR auf den immateriellen Wert (u.a. Bekanntheitsgrad und Lage der Praxis, Qualifikation der Praxismitarbeiter, Größe und Qualität des Patientenstammes, sog. „Goodwill“).
Verteilt man die 300.000 Euro für den Goodwill auf drei Jahre, so ergeben sich jährliche Betriebsausgaben von 100.000 Euro. Bei einem angenommenen Einkommen- und Kirchensteuersatz von knapp 50% spart Dr. Jule somit jährlich Steuern in Höhe von 50.000 Euro – insgesamt über die drei Jahre 150.000 EUR (100.000 EUR x 50% x 3 Jahre = 150.000 EUR).
Kurzum: Die Ärztin zahlt zwar zunächst 320.000 Euro, aber durch die Abschreibung des Goodwills kostet die Praxis am Ende de facto nur 170.000 Euro (320.000 EUR – 150.000 EUR = 170.000 EUR).
…und vielleicht ist der Praxiskauf dann doch gar nicht so teuer.
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