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Trickbetrug: Warum Verluste steuerlich nicht absetzbar sind

Trickbetrug: Warum Verluste steuerlich nicht absetzbar sind
TAX-TIPP
09.10.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

Trickbetrug: Warum Verluste steuerlich nicht absetzbar sind

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

in unserem „TAX-TIPP verraten wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema:
Trickbetrug: Warum Verluste steuerlich nicht absetzbar sind

Heute geht es nicht nur um Steuern sparen, sondern vorrangig um ein Thema, was mich emotional sehr bewegt:

Meine Eltern sind beide 83 Jahre alt. Hin und wieder erhalten sie sogenannte „Schockanrufe“, also Anrufe von Fremden, die sich als Polizisten oder Rechtsanwälte ausgeben. Die Masche der Betrüger verläuft meist nach ähnlichem Muster: die Anrufer behaupten, die Enkelkinder hätten einen Unfall verursacht und fordern die Zahlung eines Geldbetrags, um eine Untersuchungshaft zu vermeiden.

Ich habe meinen Eltern mehrfach gesagt, dass sie nicht darauf reinfallen sollen. Bislang ging es auch immer gut, doch wir wissen ja alle, dass man in emotionalen Situationen oft nicht rational handelt.

So erging es leider einer älteren Bekannten (77). Sie hat 50.000 Euro an die Betrüger gezahlt. Diesen Verlust wollte sie in ihrer Einkommensteuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen. Das Finanzamt erkannte dies jedoch nicht an. Sie klagte daraufhin vor dem Finanzgericht Münster (FG Münster 2.9.2025 – 1 K 360/25E). Leider erfolglos. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, bei der älteren Dame habe sich durch den Trickbetrug ein „allgemeines Lebensrisiko“ verwirklicht.

Fazit: Verluste durch Betrug sind kein Fall für das Finanzamt. Ein Abzug in der Steuererklärung ist ausgeschlossen. Umso wichtiger ist es, Angehörige entsprechend zu sensibilisieren. Prävention ist der einzig wirksame Schutz.

Sie wollen mehr zu dem Thema wissen?

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Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Mail: etl-advision@etl.de


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