Immobilienverkauf: So sparen Sie die Einkommensteuer
Liebe Medizinerinnen und Mediziner,
in unserem „TAX-TIPP“ verraten wir Ihnen alle zwei Wochen einen praktischen Steuertipp. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!
Heutiges Thema:
Immobilienverkauf: So sparen Sie die Einkommensteuer
Kürzlich rief mich eine Mandantin an. Sie möchte ihre schön gelegene Wohnung in der Münchener Innenstadt verkaufen und berichtete, dass ein Bekannter bereits 1 Mio. Euro geboten hat. Sie hatte die Wohnung erst 2018 für 400.000 Euro gekauft.
Die Zeitpunkte des Erwerbs, des Verkaufs und die Art der Nutzung spielen beim Verkauf der Wohnung in steuerlicher Hinsicht eine zentrale Rolle.
Eine Immobilie kann nämlich einkommensteuerfrei verkauft werden,
- wenn die Immobilie zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde,
- die Immobilie zumindest im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder
- wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre liegen.
Doch Achtung: Schon teilweise Vermietung kann die Steuerfreiheit gefährden. Da meine Mandantin ihre Wohnung nur zu eigenen Wohnzwecken nutzte, ist der Verkaufsgewinn einkommensteuerfrei.
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