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Aktuelles
24.09.2021

Beantragung eines eHBA

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und Institutionenkarte (SMC-B) werden künftig zentrale Arbeitsmittel in der Apotheke sein. Ohne sie können E-Rezepte weder bedient noch geändert werden.

Der eHBA ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet, mit der sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der Telematik-Infrastruktur (TI) ausweisen. Mit dem Ausweis werden die Datensicherheit und der Datenschutz im digitalen Gesundheitsnetz erhöht. Apotheker erhalten den eHBA von den zuständigen Landesapothekerkammern.

Fest steht allerdings, das ab 1. Januar 2022 auch angestellte Apotheker und Pharmazieingenieure, die künftig mit dem E-Rezept umgehen, einen eHBA benötigen. Bisher war der eHBA den Apothekeninhabern vorbehalten.

Eine ausführliche Anleitung finden Sie auf der Webseite der Bundesdruckerei/D-Trust: „Anleitung zur Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA)“.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

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