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Steuerermäßigungen rund ums Haus richtig nutzen

Wer die Wahl hat, hat die Qual

Steuerermäßigungen rund ums Haus richtig nutzen
Aktuelles
04.08.2025 — Lesezeit: 3 Minuten

Steuerermäßigungen rund ums Haus richtig nutzen

Wer die Wahl hat, hat die Qual

An einem Haus oder der eigenen Wohnung ist immer etwas zu tun. Ob neue Fenster, frische Dämmung oder ein modernes Heizsystem – das kann schnell ins Geld gehen. Mit Steuerermäßigungen wird der Geldbeutel geschont. Doch welche ist die richtige? Es gibt nämlich zwei verschiedene – und die schließen sich gegenseitig aus.

Energetische Sanierung versus Handwerkerleistungen

Wer renoviert und modernisiert, sollte sich die folgenden möglichen Steuerermäßigungen genauer ansehen:

  • Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden
  • Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Der entscheidende Unterschied: Die Steuerermäßigung für energetische Sanierung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, bringt aber deutlich höhere Steuervorteile. Die Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen sind flexibler, jedoch weniger vorteilhaft.

Hinweis:
Beide Steuerermäßigungen schließen sich gegenseitig aus, sodass abgewogen werden muss, welche der beiden günstiger ist.

Energetische Sanierung

Die Steuerermäßigung wird nur für Gebäude gewährt, die älter als zehn Jahre sind. Zudem sind nur bestimmte Maßnahmen begünstigt. Dazu gehören Wärmedämmung, neue Fenster und Türen, Heizungen, der Einbau von Systemen zur energetischen Verbrauchsoptimierung oder Lüftungstechnik. Auch für die Optimierung von Heizungen, die älter als zwei Jahre sind, kann der Steuerbonus gewährt werden. Begünstigt sind eigene Gebäude, aber auch Eigentumswohnungen.

  • Steuerbonus: maximal 40.000 Euro pro Objekt, d. h. die Einkommensteuer kann insgesamt um bis zu 40.000 Euro gemindert werden
  • Bemessungsgrundlage: der gesamte Rechnungsbetrag inklusive des Materials; begünstigt sind Aufwendungen bis zu 200.000 Euro je Objekt.
  • Aufteilung: Die Steuerermäßigung ist auf drei Jahre gestreckt.
  • Im ersten und zweiten Jahr: jeweils 7 % der Aufwendungen (max. jeweils 14.000 Euro)
  • im dritten Jahr: 6 % (max. 12.000 Euro)

Hinweis:
Den Steuerbonus gibt es nur für Baumaßnahmen, mit deren Durchführung nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurde und die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Bei vereinbarten Ratenzahlungen ist hier also Vorsicht geboten.

Haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Der Steuerbonus wird für alle haushaltsnahen Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen gewährt, ganz unabhängig vom Alter des Gebäudes. Auch Mieter dürfen diese Ermäßigung nutzen.

  • Steuerbonus: 20 % der Aufwendungen (max. 1.200 Euro) im Jahr der Zahlung
  • Bemessungsgrundlage: nur der Arbeitslohn und Fahrtkosten, Materialkosten sind ausgenommen; bei Anzahlungen sind Besonderheiten zu beachten

Hinweis:
Für beide Maßnahmen gilt: der Leistungsempfänger muss eine Rechnung erhalten und den Zahlungsbetrag auf das Konto des Leistenden überwiesen haben. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Renovierungen sinnvoll planen

Auf den ersten Blick scheint die energetische Sanierung die bessere Wahl. Doch nicht immer ist sie tatsächlich günstiger. Wird beispielsweise die Eigentumswohnung oder das Haus innerhalb der dreijährigen Förderphase vermietet oder verkauft, kann der insgesamt 20 %ige Steuerbonus nicht in voller Höhe geltend gemacht werden. Der nicht genutzte Anteil lässt sich auch nicht als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften ansetzen. Auch wenn der Eigentümer verstirbt, geht der Anspruch nicht auf die Erben über. In solchen Fällen kann der Steuerbonus für Handwerkerleistungen die sicherere Alternative sein. Auch bei einem bereits ausgeschöpften Höchstbetrag für energetische Maßnahmen, z. B. durch frühere Sanierungen, kann sich der Ansatz als Handwerkerleistungen lohnen.

Fazit:
Wer renoviert, sollte nicht nur die Handwerker, sondern auch das Steuerrecht sorgfältig prüfen. Mit dem richtigen Steuerbonus lassen sich viele Tausend Euro sparen. Wir beraten Sie gern!

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