Worauf Berufsträger in einer Gemeinschaftspraxis achten müssen: Infektion gibt es auch im Steuerrecht
StBin Peggy Schindler, ETL ADVITAX Lutherstadt Wittenberg in Hartmannbund Magazin, 07/2023
Ärzte genießen als Freiberufler besondere steuerliche Privilegien. Umsatzsteuerlich sind ihre Umsätze als Heilbehandlungsleistungen in der Regel steuerbefreit. Doch einige Vergünstigungen hängen gerade bei Gemeinschaftspraxen am seidenen Faden. Denn unter Berufsträgern ist die gewerbliche Infektion durchaus gefürchtet.