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Gründung einer Pflegeeinrichtung

Aktuelles
15.03.2023

Gründung einer Pflegeeinrichtung

Die Gründungen in der Pflege sind weiterhin beliebt. Im vergangenen Jahr wurden demnach 448 neue Pflegedienste und 107 vollstationäre Pflegeheime eröffnet lt, der Statistik von Pflegemarkt.com. Was sind nun die neuen Herausforderungen für Gründer:innen in der Pflege?

Am Anfang steht das Ziel. Für die Gründung einer Pflegeeinrichtung müssen Sie festlegen, was Ihre Pflegeeinrichtung besonders macht, welche Leistungen angeboten werden und was Sie von den anderen Pflegeanbietern in der Region der Gründung abhebt. So kann es sein, dass Sie der erste Pflegebetreiber:innen in Ihrer Region sein möchten, der für die spezielle Wundversorgung nach §132a Abs. 4 SGB V zertifiziert ist, oder Ihre Pflegeeinrichtung den Senioren in Ihrer Umgebung einen Tagespflegeplatz anbietet, da es hierfür in Ihrer Region ein zu geringes Angebot gibt. Oft ist es hier von Bedeutung, die Region und Ihrer Kunden bereits vorher gut zu kennen und zu wissen, was der Markt benötigt! Ein Blick in die Statistiken des Statistischen Bundesamt kann in jedem Fall nicht schaden.

Nach der regionalen Betrachtung und der Zielsetzung folgt nun der Businessplan für Ihrer Pflegeeinrichtung. Der Businessplan für die Gründung ist ein Dokument, was Ihre Geschäftsidee ausführlich und nachvollziehbar widerspiegelt. Es dient zur Vorlage bei Investoren, oder dem Kreditinstitut, und zeigt die geplante Entwicklung Ihrer Einrichtung.

Aber was ist nun konkret nach der Zielfindung zu tun? Zunächst wird gutes Personal benötigt, was vor den Strapazen einer Neugründung nicht zurückschreckt. Zumeist steht die anfängliche Besetzung der Einrichtung bereits weit vor der Gründung, da die neuen Mitarbeiter oft alte Bekannte sind.

Nach Klärung der Ziele, Festsetzung der Ausrichtung und Findung des geeigneten Personals steht die offizielle Zulassung durch die Pflege- und Krankenkasse an. Für die ambulante Einrichtung entscheidet die federführende Pflege- und Krankenkasse über die Zulassung Ihres ambulanten Dienstes nach §72 SGB. Hierfür müssen verschiedenste Dokumente des Gründendenden, der Pflegedienstleitung und des ambulanten Dienstes eingereicht werden.

Weiterhin ist zu schauen, was für Ihre Region für weitere Aufgaben anfallen, wie die Anmeldung beim Gesundheitsamt, oder die Meldung bei der WTG- Behörde.

Die Gründung einer Pflegeeinrichtung ist ein Prozess für sich, bei diesem die Gründer:innen schnell den Überblick verlieren können. Daher ist es von großer Bedeutung, den richtigen Partner an der Seite zu haben.

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